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Donnerstag, 11. September 2008 um 01:00
 Zur Debatte im Landtag über den FDP-Antrag "Rettungsdienst in Sachsen sicherstellen - Vergabeverfahren einführen" erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Neben dem Oberlandesgericht Dresden hat sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den sächsischen Auswahlverfahren für Rettungsdienstleistungen befasst. Beide Gerichte haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auswahlverfahren geäußert.
Das Problem ist, dass das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorsieht, dass die bisherigen Genehmigungen für die Durchführung des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2009 ihre Wirkung verlieren. Die Auswahlverfahren für die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen müssten somit bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Aufgrund der obergerichtlichen Entscheidungen ist dies schlichtweg unmöglich. Da die Betreiber von Rettungsdiensten somit keine Planungssicherheit mehr haben, sahen sich bereits einige gezwungen, vorläufig Personal zu entlassen.

Die Zeit wird immer knapper, und die Staatsregierung sieht tatenlos zu. Das Problem ist der Staatsregierung schon seit langem bekannt. Sie hat aber weder Übergangsregelungen vorgesehen, noch gibt es einen Notfallplan.

Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert daher mit ihrem Antrag, schnellstmöglich ein rechtskonformes Vergabeverfahren für Rettungsdienstleistungen einzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass ab dem 1. Januar keine Versorgungslücken entstehen."
 
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